Häufig gestellte Fragen
für TeilnehmerInnen
Du bist in eine andere Gemeinde gezogen, hast einen neuen Arbeitgeber oder bist einem Verein beigetreten? Und nun möchtest Du einen neuen oder zusätzlichen Veranstalter wählen? Kein Problem! Du kannst Deine Auswahl im Online-Benutzerkonto jederzeit ändern oder ergänzen.
Du erhältst nur dann eine E-Mail zur Erinnerung, wenn Du noch keine Kilometer eingetragen hast. Wenn Du beispielsweise bei der Anmeldung eine wöchentliche Erinnerung gewählt hast, so erhältst du die E-Mail nur dann, wenn Du während der letzten 7 Tage keinen Eintrag vorgenommen hast.
ArbeitnehmerInnen, die im Zuge ihrer beruflichen Tätigkeit mit ihrem privaten Fahrzeug sogenannte „dienstliche Wege“ zurücklegen, können die dafür angefallenen Kosten geltend machen. Entweder beim Arbeitgeber - sofern wenn eine Vereinbarung zur Abdeckung von Fahrtkosten mit einem privaten Fahrzeug (z.B. Fahrrad, PKW, Motorrad,..) besteht.
Hinweis: Der Arbeitgeber kann die Fahrtkosten in der Höhe des „amtlichen Kilometergeldes“ steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlen.
Werden vom Arbeitgeber keine Fahrtkosten ersetzt, kann man die Kosten als „Werbungskosten“ im Zuge der Arbeitsnehmerveranlagung (Jahressteuerausgleich) absetzen. Selbständige Personen können Fahrtkosten als „gewinnmindernde Ausgaben“ ebenfalls in der Steuererklärung geltend machen.
Für Fahrten mit Fahrrädern und Pedelecs können pro Kilometer Kosten von 0,38 Euro angesetzt werden kann. Der Betrag, der pro Jahr geltend gemacht werden kann ist jedoch mit maximal 570 Euro (1500 Kilometer) pro Jahr gedeckelt. Die Dienstfahrt mit dem Fahrrad muss außerdem in Summe länger als zwei Kilometer sein, damit sie geltend gemacht werden kann.
Voraussetzungen für den steuerfreien Kostenersatz bzw. steuerliche Absetzbarkeit
- Es handelt sich um einen dienstlichen Weg. Also um eine Fahrt, die in der Dienstzeit zurückgelegt wird.
Hinweis: Die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ist in der Regel kein „dienstlicher“ Weg. Dieser Weg findet nicht in der Dienstzeit statt. - Die Fahrt wird mit dem privaten Fahrrad (und nicht mit einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Dienstrad) vorgenommen.
- Die Fahrten werden in einem Fahrtenbuch dokumentiert. Es müssen folgende Angaben gemacht werden: Datum, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt, gefahrene Kilometer
- Die Dienstfahrt mit dem Fahrrad ist in Summe länger als 2 Kilometer
In der Österreich radelt Plattform können in der Rubrik „Dienstfahrt erfassen“ dienstliche Wege sehr einfach erfasst werden. Wird die Smartphone-App von Österreich radelt genutzt, können sogar die geradelten Distanzen sowie Start und Zielorte der Dienstfahrten sehr komfortabel „mitgetrackt“ werden.
Die die erfassten Fahrten können in weiterer Folge einfach in eine Excel-Tabelle exportiert werden. Die Tabelle erfüllt dann bereits alle vom Finanzministerium vorgestellten Anforderungskriterien an eine Fahrtenbucherfassung.
Gehe in deinem Benutzerkonto zu ‚meine Räder‘ und wähle dort das Rad aus, bei dem du die Eingabeart ändern willst. Wähle die Art der Kilometereintragung aus und speichere die Einstellungen.
Pedelecs ersetzen die Trittkraft nicht, sondern unterstützen sie nur. Kilometer, die mit dem umweltfreundlichen und bewegungsfördernden E-Bike geradelt werden, können deshalb genauso mitgezählt werden.
Du kannst unter ‚meine Räder‘ markieren, dass dieses Rad ein Elektrofahrrad ist. Die Werte für CO2 Einsparung und Kalorienverbrauch werden dann angepasst berechnet.
Alle mit dem Rad zurückgelegten Kilometer werden gezählt, egal ob zur Arbeit, zum Einkaufen, auf den Berg, zum Schwimmbad etc.
Zur Erfassung der geradelten Kilometer ist kein Tacho nötig, es können auch die geradelten Distanzen eingetragen werden. Du radelst z.B. fünfmal die Woche je 4 km zur Arbeit, dann kannst du am Ende der Woche 20 Kilometer eintragen.
Dann hat die betreffende Person angegeben, dass sie nicht von anderen Teilnehmenden über die Suche bei Teamrennen und Freundschaftsanfragen gefunden werden will. Diese Einstellung kann man im Benutzerkonto im Profil ändern.
Auch wenn Deine Gemeinde, Dein Betrieb, Dein Verein oder Deine Bildungseinrichtung nicht als Veranstalter teilnehmen, kannst Du gerne bei der Aktion mitmachen. Du hast die Möglichkeit, dich als "Freier Radler" anzumelden. Leider kannst Du aber nicht an der Preisverlosung nach Abschluss der Aktion teilnehmen. Motiviere doch Deine Gemeinde, Deinen Betrieb, Deinen Verein oder Deine Bildungseinrichtung zum Mitmachen!
für VeranstalterInnen
Um GemeindebürgerInnen/MitarbeiterInnen/Vereinsmitglieder zur Teilnahme an der Aktion zu motivieren, hast du als Veranstalter mehrere Möglichkeiten, z.B. eine Bewerbung via E-Mail, Aushängen, Infoblättern, Foldern, Inseraten in Gemeinde-/Betriebs-/Vereinszeitungen, Einschaltungen auf Internet-Plattformen oder über die Newsletter-Funktion. Vorlagen dafür gibt es bei den Downloads.
Du kannst z.B. auch attraktive Preise für die TeilnehmerInnen ausschreiben. Auch mit Start- und Zwischenevents, beispielsweise einem RadlerInnenfrühstück, kannst du für die Teilnahme werben.